Betreuungsverein der Diakonie bietet Beratung in Bad Wünnenberg an

Jeder Mensch kann eines Tages in die Lage kommen, für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Deshalb sollte vorher festlegt werden, wer dann für eine Person handeln und entscheiden soll. In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Menschen, wer und in welchem Umfang für sie rechtsverbindlich handeln darf. Mit einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer im Bedarfsfall zum Betreuer/zur Betreuerin bestellt werden soll. Die Entscheidung ist im Regelfall für das Amtsgericht bindend. Die Patientenverfügung verleiht dem eigenen Willen schriftlich Ausdruck, welche medizinischen Maßnahmen, Untersuchungen oder Heilbehandlungen gewollt sind oder abgelehnt werden.

 

Jeden Donnerstag in der Zeit von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr bietet Nastasja Bücker, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins der Diakonie im Kirchenkreis Paderborn e.V. , eine kostenlose Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen in Bad Wünnenberg im Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde, In den Erlen 12, an.

Für die Planung ist vorab eine Terminvereinbarung unter Tel.: (05251) 500 230 oder gerne auch per E-Mail an: buecker@btv-diakonie-pb.de erforderlich.

0 0 votes
Artikelbewertung
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments